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Zur Sicherstellung der politischen Steuerungsfunktion des Parlaments werden unter Leitung von Landtagspräsident und Landtagsdirektor in zwei Abteilungen und mehreren Stabsstellen folgende Aufgaben wahrgenommen:
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gehört zu den großen und wichtigen Herausforderungen unserer Zeit.Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt sich dieser Herausforderung, um sich dauerhaft als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, der Talente anzieht und auf Dauer an sich bindet.
Zur Sicherstellung der politischen Steuerungsfunktion des Parlaments werden unter Leitung von Landtagspräsident und Landtagsdirektor in zwei Abteilungen und mehreren Stabsstellen folgende Aufgaben wahrgenommen:
Abteilung 1: Zentrale Dienste (Justiziariat, Personal, Haushalt und Liegenschaften, Leistungen an Abgeordnete und Fraktionen, Informationstechnik, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement).
Abteilung 2: Parlamentarische Dienste (Wissenschaftlicher Dienst, Dokumentationsdienst, Geschäftsstellen der Ausschüsse, Stenographischer Dienst, Bibliothek, Minderheiten).
Stabsstellen: Pressesprecher, Protokoll und Koordinierungsstelle.