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Der Finanzausschuss hat zwei zentrale Aufgaben: Zum einen die Beratung des
Landeshaushalts, der auch als Doppelhaushalt für zwei Jahre aufgestellt werden kann,
und zum anderen die Kontrolle der Regierung beim Haushaltsvollzug. Nach der
Landeshaushaltsordnung, der Geschäftsordnung des Landtags und dem Haushaltsgesetz
muss die Landesregierung (das Finanzministerium) den Finanzausschuss in einer Reihe
von Fällen unterrichten und darf erst mit seiner Zustimmung Haushaltsmittel ausgeben.
Der Finanzausschuss tagt öffentlich in der Regel wöchentlich, donnerstags um 10 Uhr.
An den Sitzungen nehmen das Finanzministerium, die betroffenen Ministerien und
der Landesrechnungshof teil, der die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes
überwacht und sich gemeinsam mit dem Finanzausschuss für die Sanierung der Landesfinanzen
einsetzt.
Ferner befasst sich der Ausschuss mit den Themen Steuern, Beteiligungen des Landes an
Unternehmen (insbesondere HSH Nordbank), Gebäudemanagement u. a.
Außerdem hat der Finanzausschuss zwei Untergremien eingesetzt, die beide nicht öffentlich tagen:
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus den finanzpolitischen Sprechern der Fraktionen oder ihren Vertretern zusammen und berät unter der Leitung des Vorsitzenden des Finanzausschusses über die jährlich von der Landesregierung vorzulegende Haushaltsrechnung und die Prüfbemerkungen des Landesrechungshofs. Dazu erarbeitet sie Bewertungen und Stellungnahmen für den Finanzausschuss und den Landtag, mit denen die Landesregierung üblicherweise mit Fristsetzung zu einer sparsameren Haushalts- und Wirtschaftsführung aufgefordert wird. Unterausschuss für Unternehmensbeteiligungen des Landes Bei aktuellen Anlässen informiert die Finanzministerin (oder der Wirtschaftsminister) die finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen unter Leitung des Vorsitzenden des Finanzausschusses über den Stand und die Entwicklung von Unternehmensbeteiligungen, Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen des Landes (insbesondere HSH Nordbank).
Auf Verwaltungsebene steht dem Ausschuss eine Geschäftsführung zur Seite, deren Arbeitsschwerpunkte die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausschusssitzungen sind. Sie erstellt unter anderem in Absprache mit dem Vorsitzenden den Entwurf der Tagesordnung, Pressemitteilungen, Beschlussempfehlungen und Berichte für das Plenum, die Niederschriften über die Sitzungen und organisiert Anhörungen und Informationsreisen des Ausschusses.